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Allgemeine-Geschäfts-Bedingungen:
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§ 1 Allgemeines
- Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen
ausschließlich zu unseren allgemeinen Verkaufsbedingungen. Der
Geltung abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden
wird hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, diese werden
von uns schriftlich anerkannt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten
auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren
Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die
Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
- Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem
Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in
diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Dies gilt nicht, soweit
die Parteien nach Vertragsabschluß ausdrücklich mündliche Abreden
treffen und dabei übereinstimmend das Erfordernis der schriftlichen
Bestätigung bedingen.
- Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle
künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
- An Zeichnungen, Zulassungspapieren und anderen
Unterlagen behalten wir uns unsere eigentums- und urheberrechtlichen
Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur
nach unserer vorherigen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht
werden.
§ 2 Preise und Zahlungsbedingungen
- Sämtliche Preise enthalten die gesetzlich
vorgeschriebene Mehrwertsteuer und verstehen sich zuzüglich einer
Versandkostenpauschale in Höhe von 6,60 EUR.
- Die Zahlung kann entweder per Vorkasse oder per
Nachname erfolgen.
- Im Falle einer Zahlung per Nachname wird eine
Nachnahmegebühr in Höhe von 8,90 EUR erhoben.
§ 3 Lieferung
- Die von uns angegebenen Lieferfristen sind als
annähernd zu verstehen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart ist.
- Ansprüche auf Ersatz aus Verzugsschäden, sind
ausgeschlossen. Im Übrigen bestimmen sich eventuelle
Schadensersatzansprüche des Kunden nach §6 dieser Bedingungen.
Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzögerung entstehen nicht,
wenn wir die Lieferverzögerung nicht zu vertreten haben.
- Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt
die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen
des Kunden voraus.
- Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere
Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche
Ereignisse, z.B. Streik, Aussperrung, zurückzuführen, verlängern
sich die Fristen angemessen, mindestens auf die Dauer der Störung.
Falls die Störung länger als 6 Wochen dauert, sind wir berechtigt
vom unerledigten Teil des Auftrags zurückzutreten.
§ 4 Beanstandungen
- Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel oder wegen
erkennbar unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sind uns
unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
- Andere Mängel sind uns unverzüglich nach
Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
- Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von
Beanstandungen oder Mängelrügen gilt die Lieferung als genehmigt.
- Der Kunde darf die Annahme wegen unerheblicher
Mängel nicht verweigern.
§ 5 Gewährleistung
- Für Sachmängel, die bei Gefahrübergang vorliegen
müssen, haften wir wie folgt:
1. Wir leisten Nacherfüllung durch Reparatur, es sei denn, die
Lieferung einer mangelfreien Sache ist für den Kunden unbedingt
erforderlich und für uns mit zumutbaren Kosten zu erbringen. Zur
Nacherfüllung ist uns eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu
gewähren. Wird diese Möglichkeit verweigert, sind wir insoweit von
der Nacherfüllung und weiteren Mängelansprüchen befreit.
2. Erfolgt innerhalb der gesetzten Frist keine Nacherfüllung, ist
der Kunde berechtigt, Minderung und allerdings nur bei erheblichen
Mängeln, Schadensersatz statt der Leistung und/oder Rücktritt zu
verlangen. Eine Fristsetzung ist entbehrlich, soweit wir die
Nacherfüllung verweigert haben, wenn mindestens drei Versuche der
Nacherfüllung fehlgeschlagen sind oder wenn die Nacherfüllung für
uns unzumutbar ist. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Mängeln
ist außer in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit
ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich bei unserer
Pflichtverletzung um eine Kardinalpflicht aus dem Vertrag.
3. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung von
Leben, Körper und Gesundheit infolge der Mangelhaftigkeit des
gelieferten Produktes oder in allen sonstigen Fällen, in denen die
Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz gesetzlich zwingend
vorgeschrieben ist.
4. Die Nacherfüllung und die sonstigen Mängelansprüche erstrecken
sich nicht auf natürliche Abnutzung oder Schäden, die nach dem
Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger
Betriebsweise, übermäßiger Beanspruchung oder die aufgrund
besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht
vorausgesetzt sind.
5. Die Mängelansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr ab
Ablieferung an ihn. Dies gilt nicht für Rückgriffsansprüche des
Kunden nach §§ 478, 479 BGB.
6. Der Kunde hat im Falle eines durch den Endverbraucher geltend
gemachten Mangels die Pflicht, den/die geltend gemachten
Mangel/Mängel zu dokumentieren und uns die Dokumentation bei
Geltendmachung eines Rückgriffsanspruches zukommen zu lassen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die dem Gerät
beiliegende Gebrauchsanweisung mit Garantieerklärung dem
Endverbraucher auszuhändigen. Sofern er Wiederverkäufer beliefert,
muss er diese auf unsere Garantiebedingungen hinweisen.
- Für unsere Geräte übernehmen wir eine Garantie
gegenüber dem Endverbraucher nach Maßgabe der für das jeweilige
Gerät geltenden Garantieerklärung. Diese Garantie lässt die
Gewährleistungsverpflichtungen des Kunden gegenüber seinen Abnehmern
unberührt.
- Garantie-Reparaturen an von uns gelieferten
Geräten dürfen nur von unseren eigenen und autorisierten Werkstätten
ausgeübt werden.
- Aus einer von uns abgegebenen Garantie haften wir
nur, wenn die Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie von uns
schriftlich und unter Verwendung des Begriffs ´Garantie´ abgegeben
worden ist.
§ 6 Sonstige Ansprüche
Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes
vorgesehen ist, sind Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des
Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus §§ 280, 282,
283, 284, 286 und 311 und BGB ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit
z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen der Verletzung des
Lebens, des Körpers und der Gesundheit oder in Fällen des Vorsatzes,
der groben Fahrlässigkeit, der Übernahme einer Garantie oder der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Der
Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist
jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt,
soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Ein Rücktritt
vom Vertrag durch den Käufer in anderen als den in diesen Bedingungen
vorgesehenen Fällen ist nur bei Verschulden unsererseits möglich.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
- Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
des Kaufpreises unser Eigentum. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt auch
bis zur Erfüllung aller übrigen uns aus der Geschäftsverbindung mit
dem Kunden zustehenden Ansprüche.
- Der Eigentumsvorbehalt schließt nicht das Recht
des Kunden aus, die gelieferte Ware im Rahmen seines ordnungsgemäßen
Geschäftsbetriebes zu veräußern. Der Kunde darf sie aber, solange
der Eigentumsvorbehalt besteht, weder zur Sicherung übereignen oder
verpfänden.
- Der Kunde ist berechtigt, die gelieferte Ware im
ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch
bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages
(einschließlich Umsatzsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der
Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen.
- Der Kunde ist verpflichtet, allen Zugriffen
Dritter auf das Sicherungsgut (Vorbehaltsware und abgetretene
Forderungen) mit Hinweis auf unsere Rechte zu widersprechen und uns
darüber unverzüglich zu benachrichtigen. Er ist weiter verpflichtet,
die Vorbehaltsware im üblichen Rahmen zu versichern.
§ 8 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Die gesamten Rechtsbeziehungen unterliegen
ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das
UN-Kaufrecht findet auf mit uns abgeschlossene Verträge keine
Anwendung.
- Sofern der Kunde Vollkaufmann oder juristische
Person des öffentlichen Rechts ist, ist unser Geschäftssitz
Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem
Wohnsitz gerichtlich zu verklagen.
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts
anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
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